Allgemeine Unterrichtsbedingungen für Workshops
1. Unterricht
Workshops sind Tagesveranstaltungen, die in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr stattfinden. Filmworkshops finden an mehreren aufeinander folgenden Tagen statt. Die Zeiten werden hier individuell festgelegt.
2. Voraussetzungen und Anmeldung
3. Teilnahmegebühr
Die jeweilige Teilnahmegebühr muss bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Kurses unter Angabe des Namens und der Kursbezeichnung auf das folgende Konto überwiesen werden:
Beate Ebert, Kto.Nr.: 380072900 BLZ: 370 400 44 Commerzbank Frechen
4. Rücktritt / Stornierung
5. Absage von Kursen
Ein durch Ausfall von Dozenten nicht zustande gekommener Workshop wird nach Möglichkeit nachgeholt. Sollte es zur Absage kommen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Unterrichtsausfall seitens des Schülers kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden.
6. Haftung
Die Kursteilnehmer haften für Unfälle auf dem Weg und während des Unterrichts sowie für Verlust von Kleidung oder Wertsachen. Die Kursteilnehmer besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr.
7. Film-, Bild- und Tonmaterial
Die während des Zeitraums erstellten Film- und Bildmaterialien sind Eigentum der Schauspielschule. Es besteht kein Anspruch darauf. Die Aushändigung von Filmmaterialien ist ausschließlich für private Zwecke der Darsteller gedacht und keinesfalls zur Weitergabe oder Verwertung an Dritte.
8. Presse
Während der Schauspieltrainings kann es zu Dreharbeiten und Pressekontakten kommen. Die Ausstrahlung oder sonstige Verwertung des Bild- und Tonmaterials wird mit der Unterschrift seitens des Erziehungsberechtigten ausdrücklich und generell genehmigt. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte bei Vertragsabschluss darauf hinweisen.
Allgemeine Unterrichtsbedingungen für wöchentlichen Schauspielunterricht
1. Unterricht
Der Schauspielunterricht findet einmal wöchentlich statt, und hat eine Dauer von 1,5 Stunden für Schüler ab 13 Jahren und 1 Stunde für Schüler von 8-12 Jahren. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen sowie an Karneval findet kein Unterricht statt. Die Verpflichtung zur Fortzahlung der Kursgebühr wird davon nicht berührt.
Interessenten haben regelmäßig die Möglichkeit eine kostenlose Probestunde zu absolvieren. Der Termin muss mit der First Take Schauspielschule abgesprochen werden.
2. Voraussetzungen und Anmeldung
Das Mindestalter für die Teilnehmer beträgt 8 Jahre. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich. Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das First Take Anmeldeformular.
Die Mindestteilnehmerzahl je Kurs beträgt 5 Teilnehmer.
3. Teilnahmegebühr
Die Kursgebühr für den 1 stündigen Kurs (Schüler von 8-12 Jahren) beträgt € 45,00 je Monat. Für den 1,5 stündigen Kurs beträgt die Kursgebühr € 60,00 je Monat. Für 1,5 Std Erwachsene beträgt die Kursgebühr € 75,00 je Monat. Die Kurse der Fremdsprachen (Talk & Act) können abweichend sein.
Die Kursgebühr wird zum 1. eines jeden Monats per Lastschrift von dem auf dem Anmeldeformular angegebenen Bankkonto eingezogen. Hierzu erteilt der Kursteilnehmer/gesetzlicher Vertreter der FirstTake Schauspielschule eine Einzugsermächtigung. Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, so trägt der Kursteilnehmer die Kosten der von dem Bankinstitut berechneten Gebühren für die Rücklastschriften
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird mit der Annahme der schriftlichen Anmeldung durch die First Take Schauspielschule auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner haben das Recht, ohne Angabe von Gründen, den Vertag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben des Schülers vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und ersetzt keine Kündigung.
5. Unterrichtsausfall
Ein durch Ausfall von Dozenten nicht zustande gekommener Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt. Ein Unterrichtsausfall seitens des Schülers kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden.
6. Haftung
Die Kursteilnehmer haften für Unfälle auf dem Weg und während des Unterrichts sowie für Verlust von Kleidung oder Wertsachen. Die Kursteilnehmer besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr.
7. Film-, Bild- und Tonmaterial
Die während des Zeitraums erstellten Film- und Bildmaterialien sind Eigentum der Schauspielschule. Es besteht kein Anspruch darauf. Die Aushändigung von Filmmaterialien ist ausschließlich für private Zwecke der Darsteller gedacht und keinesfalls zur Weitergabe oder Verwertung an Dritte.
8. Presse
Während der Schauspieltrainings kann es zu Dreharbeiten und Pressekontakten kommen. Die Ausstrahlung oder sonstige Verwertung des Bild- und Tonmaterials wird mit der Unterschrift seitens des Erziehungsberechtigten ausdrücklich und generell genehmigt. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte bei Vertragsabschluss darauf hinweisen.







